ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA
ViFi-project D-52076 AACHEN, FALKENBERG 8

 

 

1. Anwendungsbereich

Lina Schmeink handelt geschäftlich unter der Bezeichnung ViFi- project, Falkenberg 8 in D- 52076 Aachen (im folgenden ViFi- project) als Medienunternehmerin im Bereich Film- und Fernsehproduktion einschließlich Konzeption, Storyboardgestaltung und Regie sowie im Marketingbereich.

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der ViFi- project im geschäftlichen Verkehr mit allen Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes sowie öffentlich-rechtliche Institutionen. Dieses betrifft auch alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass sie einer nochmaligen ausdrücklichen Vereinbarung bedürfen. Anderen abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit bereits widersprochen.

 

2. Vertragsabschluss, Vertragsinhalte

Ein Vertragsabschluss kommt im Sinne der vertraglichen Verbindung über einzelne Leistungen oder eine Gesamtleistung zustande, wenn ViFi- project das Angebot des Kunden ausdrücklich durch eine Auftragsbestätigung annimmt oder wenn ViFi- project ein Angebot durch den Kunden rechtspflichtig gegenzeichnen lässt.

Produktbeschreibungen bzw. – darstellungen sind, soweit sie Vertragsbestandteil geworden sind, immer Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Sollte eine Garantie vereinbart werden, so bedarf dies der ausdrücklich schriftlichen Erklärung durch ViFi- project. Garantieerklärungen erteilt nur die Geschäftsleitung.

ViFi- project erbringt seine Leistungen, wie sie bei Vertragsabschluss niedergelegt wurden. Zusätzliche Leistungen wie z.B. Streamkopien, Normumwandlungen, zum Beispiel NTSC / SECAM bedürfen der ausdrücklichen ggf. zusätzlichen Vereinbarung. Die Einholung von Rechten an der Musik ( z.B. GEMA-Verlagsgebühren) bedürfen ebenfalls der zusätzlichen Vereinbarung. Die Rechteeinholung vorbestehender oder durch ViFi- project benutzter Werke (zum Beispiel Hintergrundmusik bei durch vom Kunden veranstalteten Ereignissen) obliegen dem Kunden. ViFi- project weist den Kunden bereits jetzt auf eine evtl. zu erbringende Beistellung in Form der ggf. auch kostenpflichtigen Rechteeinholung für Hintergrund- / Filmmusik oder sonstige bestehende Werke hin. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes, der Vorlagen, der Auswahlschnitte oder sonstiger Ausgangsprodukte, sondern nur auf das vereinbarte Endprodukt.

Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden nach Vertragsabschluss muss ViFi- project nur berücksichtigen, wenn sie technisch bedingt erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Bei einer wesentlichen Änderung zum Zwecke der nachträglichen Anpassung an die Belange des Kunden wird ViFi- project den Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Geschäftsgrundlage sind hier die üblichen Stunden- / Tagessätze von ViFi- project. Dieses betrifft auch eine evtl. umfangreichere Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist. Ist die vertraglich geschuldete Leistungserbringungen in Teillieferungen möglich (zum Beispiel erster Teil einer Serie, fertige Spots aus einer anzufertigenden Reihe, Lieferung des ersten Anteils einer Staffelvereinbarung), so ist ViFi- project grundsätzlich zur Teillieferung berechtigt, es sei denn, sie sei dem Kunden nicht zumutbar. Soweit diese Teilleistungen vertraglich vereinbart sind, gelten sie stets als zumutbar.

 

3. Mitwirkungs- und Bereitstellungspflicht des Kunden, Versicherungen

Grundsätzlich unterstützt der Kunde die Arbeit von ViFi- project in angemessener Weise. Insbesondere stellt der Kunde Informationen, Daten oder Rohmaterialien zur Verfügung, um das Gelingen des Vertragswerkes zu unterstützen. Dies betrifft insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung, auch von allgemeinen Informationen sowie etwaig bereitzustellenden Text-, Bild- oder Tonmaterial in branchenüblicher Qualität.

Der Kunde ist bei eintretendem Schaden durch eine Verletzung der Mitwirkungs- oder Bereitstellungspflicht ViFi- project gegenüber ersatzpflichtig. ViFi- project wird dem Kunden eine angemessene Frist zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht setzen, wenn der Vertragszweck noch erreichbar ist. Sollte eine gesetzte Frist fruchtlos ablaufen, kann ViFi- project vom Vertrag zurücktreten und neben Schadensersatz eine Vergütung verlangen, die den bisher erbrachten Leistungen entspricht. Ein vereinbarter Zeitplan wird ggf. entsprechend angepasst.

Zur Auftragserledigung wird ViFi- project vom Kunden jeweils ein verantwortlicher Mitarbeiter als Ansprechpartner benennen. Der Ansprechpartner hat die vom Kunden erforderliche Autorisierung, rechtswirksame Erklärungen für das Projekt abzugeben. Dieses betrifft insbesondere Auftragserweiterungen, Änderungen des Auftragsziels, der bestehenden Fristen und Termine sowie Freigaben evtl. resultierender Zusatzkosten. Auch ist dieser für die zeit- und sachgerechte Beistellung und Einhaltung aller Leistungen und Pflichten des Kunden verantwortlich, die der Kunde im Zusammenhang mit der Produktion übernommen hat.

ViFi- project informiert bereits jetzt, dass der Vertragskunde darauf hingewiesen wird, dass die im Rahmen der Projekterstellung und Vertragserfüllung übergebenen Sachen und / oder Daten seitens ViFi- project nicht versichert sind. Daher ist es Pflicht des Kunden, für einen ausreichenden Versicherungsschutz der an ViFi- project übergebenen Sachen und Daten sowie Unterlagen Sorge zu tragen.

 

4. Nebenpflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich bereits jetzt, Leistungen von ViFi- project weder rechtsmissbräulich noch in sittenwidriger Weise zu nutzen und den gesetzlichen Anforderungen entsprechend vorzugehen. Hierbei müssen insbesondere Rechte Dritter respektiert werden.

Der Kunde stellt sicher, dass die ViFi- project zur Verfügung gestellten Daten nicht gegen Persönlichkeitsrechte oder Rechte sonstiger Dritter verstoßen. Hier sind insbesondere Markenfirmenurheberrechte zur nennen. Dies gilt auch für Veranstaltungen des Kunden, die durch ViFi- project auf der Vertragsgrundlage dokumentiert wird. Auch verpflichtet sich der Kunde, die zur Verfügung gestellten Unterlagen / Skripte / Programme etc. fehlerfrei (zum Beispiel virenfrei) zur Verfügung zu stellen und dass diese Zurverfügungstellung insbesondere nicht die Leistungserbringung von ViFi- project beeinträchtigen oder vereiteln kann. Dieses gilt auch für Leistungen von ViFi- project gegenüber Dritten.

Der Kunde beachtet die gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes sowie der Datensicherheit.

Stellt der Kunde im Rahmen der Vertragsdurchführung Materialien zur Verfügung, zum Beispiel auch bei Vorführungen / Events / Vorstellungen, welche mit Rechten Dritter belastet sein könnten (z.B.Urheberrechte, GEMA-Rechte), so gewährleistet er gegenüber ViFi- project, alle notwendigen Rechte eingeholt zu haben. Sollte ein Pflichtverstoß des Kunden diesbezüglich vorliegen, so ist ViFi- project berechtigt, ggf. betroffene Inhalte mit sofortiger Wirkung vorübergehend oder endgültig aus dem Projekt herauszunehmen.

 

5. Urhebernutzungsrechte, Geheimhaltung von Vorlagen

Sollte im Rahmen der Leistungserbringung durch ViFi- project Inhalte des Kunden, an denen der Kunde Urheberrechte oder sonstige Nutzungsrechte hat, genutzt werden, so ist ViFi- project für die Dauer der Leistungserbringung berechtigt, diese zu nutzen und ggf. Vervielfältigungshandlungen durchzuführen, um den Vertragszweck zu erfüllen.

Grundsätzlich unterliegen die von ViFi- project bereitgestellten Daten und Inhalte urheberrechtlichem Schutz. Dem Kunden ist es nicht gestattet, ein über das vertraglich gewährte Einzelnutzungsrecht hinausgehende Nutzungen anzustreben, insbesondere Kopien des Produktes anzufertigen, Bearbeitungen des Produktes durchzuführen oder Weiterverarbeitungen vorzunehmen.

Nach dem Vertragswerk räumt ViFi- project, soweit nichts anderes vereinbart ist, im Falle einer Rechtseinräumung ein einfaches, unbefristetes, nicht übertragbares Nutzungsrecht am Werk ein. ViFi- project behält sich das Recht vor, die von ViFi- project geschaffenen Werke mit Hinweisen auf die Urheberschaft von ViFi- project zu versehen. Eine Veränderung dieser Hinweise durch den Kunden darf nicht ohne Zustimmung von ViFi- project durchgeführt werden. Im Falle zulässigerweise Veränderungen (Separatvereinbarung) von Werken von ViFi- project werden bei den neu entstandenen Werken Hinweise auf die Urheberschaft von ViFi- project einfließen.

Das Nutzungsrecht unterliegt dem Erwerb durch den Kunden stets einer aufschiebenden Bedingung abhängig von vollständiger Zahlung des geschuldeten Vergütungsbetrages. Zuvor hat der Kunde nur ein vorläufiges einfaches und nicht dingliches Recht in Form einer jederzeit widerruflichen schuldrechtlichen Gestattung.

Weitergehende Nutzungsrechte an zum Beispiel Rohmaterialien, Rohschnitt, Rohdaten, sonstigen Filmaufnahmen, auch direkte Ausspielung aus Kameraaufnahmen und noch nicht verarbeiteten Filmschnitten bestehen für den Kunden nicht. Des Weiteren sind zur Auftragsausführung erforderliche Vorlagen, Zeichnungen, Modelle oder im weitesten Sinne Gestehungswerke als Betriebsgeheimnis von ViFi- project einzustufen und sind von jeglicher Verwertung durch den Kunden oder Dritte ausgeschlossen.

 

6. Termine, Fristen, Leistungshindernisse

Liefertermine oder -fristen bzw. verbindliche Vereinbarungen bedürfen in jedem Fall im Sinne einer evtl. Vertragserweiterung der Schriftform. Ist für die Vertragserfüllung eine Mitwirkung des Kunden erforderlich oder sogar vereinbart, so verlängert sich eine vereinbarte Lieferzeit um den Zeitraum, den der Kunde seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Hier addiert sich noch eine zugemessene Anlaufzeit für die Wiederaufnahme der Leistungserbringung durch ViFi- project hinzu.

Des Weiteren verlängert sich die Liefer- oder Leistungsfrist entsprechend bei Verzögerung infolge von Veränderungen der Anforderungen des Kunden bzw. nicht ausreichender Beistellung des Kunden.

Sollten vertraglich vereinbarte Leistungen durch ViFi- project infolge von Arbeitskampf, höherer Gewalt oder sonstige für ViFi- project unabwendbare Umstände nicht oder nur teilweise fristgerecht erbringbar sein, so treten für ViFi- project keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.

Sollte die Verlängerung der Liefer- bzw. Leistungsfristen durch versäumte Beistellung des Kunden länger als 3 Monate dauern, so ist ViFi- project berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Sollten vom Kunden Änderungen oder Ergänzungen, die nicht geringfügigen Umfang haben, beauftragt werden, so verlieren die primär vereinbarten Termine und Fristen, an denen sich der ursprüngliche Vertragsgegenstand orientiert, ihre Gültigkeit.

 

7. Vergütungsanpassung

Einigen sich sowohl Kunde als auch ViFi- project auf eine nachträgliche Änderung des Leistungsumfangs, so hat ViFi- project das Recht zur Vergütungsanpassung. Diese orientiert sich an der bereits vorliegenden kalkulatorischen Grundlage des Grundvertrages.

Unbeschadet der Rechte von ViFi- project können bereits bei Einigung über die Durchführung einer nachträglichen Änderung des Leistungsumfangs, sowie eine Auswirkung auf die Vergütungshöhe und die vereinbarten Fristen vorab Einigung in schriftlicher Form erfolgt.

 

8. Preise, Zahlungsmodalitäten, Fälligkeiten

Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Teilzahlungen sind nur möglich, soweit dies vertraglich vereinbart wurde. Es gelten, soweit nicht anderweitig vereinbart, folgende Fälligkeiten bei Filmproduktionen: 30 % der Gesamtsumme bei Auftragserteilung, 50 % der Gesamtsumme nach Abschluss der Dreharbeiten, 20 % der Gesamtsumme nach Abnahme durch den Kunden. Die jeweiligen Rechnungsziele sind innerhalb von 14 Tagen einzuhalten. Die Rechnungsbegleichung ist nach Rechnungserstellung ohne Abzug fällig.

Eine Zahlung gilt als erfolgt, wenn ViFi- project über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges erfolgt ab dem betreffenden Zeitpunkt eine Verzinsung der Verzugssumme von 6 Prozentpunkten über dem zu diesem Zeitpunkt üblichen Basiszinssatz (Leitzins). Eine evtl. Geltenmachung aus resultierenden Vermögensschäden für ViFi- project behält sich ViFi- project gegenüber dem Kunden vor.

Sollte der Kunde bereits aus Vorverträgen schuldensäumig sein, so behält sich ViFi- project vor, Zahlungen zunächst auf diese älteren Schulden anzurechnen. Dieses gilt auch für Mahnkosten bzw. Rechtsverfolgungen bzw. aufgelaufener Hauptleistungen mit Zinslast.

Stellt der Kunde seine Zahlung ein bzw. ist die Kreditwürdigkeit des Kunden objektiv infrage gestellt, so wird automatisch die gesamte Restschuld gegenüber ViFi- project fällig.

 

9 . Sicherungsmittel

Zur Erfüllung aller Forderungen, die ViFi- project, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegenüber dem Kunden zusteht, werden ViFi- project folgende Sicherheiten gewährt:

Gelieferte Ware bleibt unter der oben genannten Voraussetzung Eigentum von ViFi- project (Vorbehaltsware genannt).

Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware, zum Beispiel Pfändung oder ähnlichem, wird der Kunde auf das Eigentum von ViFi- project hinweisen und ViFi- project unmittelbar benachrichtigen, damit ViFi- project die eigenen Rechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, ViFi- project die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde. Hinsichtlich der Einräumung von Nutzungsrechten findet Abs. 5 Anwendung.

 

10. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

Der Kunde ist zur Minderung, Zurückbehaltung oder Aufrechnung auch im Fall von Mängelrügen oder Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden und unstreitig sind. Zur Zurückhaltung ist der Kunde jedoch ohne die weitere Voraussetzung aus dem ersten Satz auch dann berechtigt, wenn das Zurückhaltungsrecht wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht wird.

Außer im Bereich des § 354a HGB darf der Kunde Ansprüche aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ViFi- project an Dritte abtreten.

 

11. Abnahme

Die Vertragsmäßigkeit des von ViFi- project erstellten Werkes wird durch dessen Abnahme bestätigt. Das Abnahmeverfahren beginnt in dem Moment, wenn ViFi- project die Abnahmebereitschaft mitteilt. Die Auslieferung der vereinbarten Leistung gilt als Mitteilung der Abnahmebereitschaft. Die Abnahme gilt auch in dem Moment als erfolgt - auch ohne förmliche Abnahme -, wenn der Kunde das Werk in Gebrauch genommen oder das Werk an Dritte weitergegeben hat, auch wenn gegen Lizenzbestimmung verstoßen wurde oder Unterlizenzen eingeräumt wurden – der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Prüfung gemäß Abs. 12 (folgt) keine Abweichung gerügt hat, welche zur Verhinderung der Abnahme führen könnten – der Kunde solche Fehler nicht innerhalb von 4 Wochen nach Mitteilung der Abnahmebereitschaft durch ViFi- project gerügt hat.

Der Kunde ist zur Teilabnahme nur verpflichtet, wenn dieses vorher vertraglich vereinbart wurde. Teilabnahmen können insbesondere für Leistungsteile vereinbart werden, wenn der Kunde diese separat nutzen kann. Die Ergänzung teilabgenommener Teile mit späteren abzunehmenden Teilen wird im Rahmen der gesamten Schlussabnahme geprüft. Teilabnahmen sind generell für Konzepte / Drehbuchtreatments / Design geschuldet.

 

12. Prüfung durch den Kunden

Voraussetzung jeder Abnahme oder auch Teilabnahmeprüfung ist die erfolgreiche Prüfung des Werkes durch den Kunden. ViFi- project stellt dem Kunden ggf. eine Testversion des Werkes bzw. eines Werkteils zur Verfügung oder lädt diesen zu einer Präsentation ein. Die Nutzung des Werkes im Rahmen der Prüfung gilt nicht als Abnahme. Etwaige die Abnahme hindernde Mängel werden in einem Abnahmeprotokoll in mindestens Textform (Brief, Fax, auch E-Mail) erfasst. Nachträgliche Änderungswünsche sind nicht Bestandteil dieses Protokolls, insbesondere wenn diese vom Kunden zu vertreten sind, wie zum Beispiel nachträgliche Text- oder (Hintergrund-) Musik / Soundänderungen. Hierfür wird ViFi- project entstehende Kosten zusätzlich berechnen. Die bei der Prüfung protokollierten Abweichungen werden durch ViFi- project kurzfristig behoben. Die überarbeitete Fassung wird vom Kunden ebenso anhand weitere Testversionen bzw. einer weiteren Präsentation abgenommen. Der Kunde verpflichtet sich auf Verlangen von ViFi- project etwaige zur Prüfung überlassene Kopien des Werkes an ViFi- project zurückzugeben.

Die Organisation der Prüfung obliegt dem Kunden. ViFi- project unterstützt den Kunden bei der Testdurchführung, wenn erforderlich.

Die Prüfung ist spätestens dann beendet, wenn der Kunde nach neuer Präsentation oder Lieferung der aktuellen Testversion auch innerhalb von 14 Werkstagen kein die Abnahme hindernde Abweichung gerügt hat.

 

13. Sachmängelrechte

Soweit Mängel auftreten, wird der Kunde alle ihm vorliegenden für deren Beseitigung erforderlichen Informationen an ViFi- project weiterleiten. Hierbei bleibt eine unerhebliche Minderung der Qualität und Ausführung unberücksichtigt.

Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich erkannte Mängel zu rügen. Bei Sachmängeln steht ViFi- project die Nacherfüllungsmöglichkeit zur Verfügung. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von ViFi- project zur Beseitigung des Mangels durch zum Beispiel Lieferung einer neuen Version, die den Mangel nicht hat oder dadurch, dass ViFi- project Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden.

Der Kunde wird ViFi- project bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung unterstützen, im dem er auftretende Problematiken konkret beschreibt, ViFi- project umfassend informiert und die für Mängelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt. ViFi- project kann die Mängelbeseitigung nach eigener Wahl vor Ort oder in den Geschäftsräumen von ViFi- project durchführen. Soweit ein von dem Kunden mitgeteilter Mangel nicht festgestellt werden kann oder bei der Ausführung durch den Kunden auf einen Bedienungsfehler oder auf sonstige Umstände, die nicht im Verantwortungsbereich von ViFi- project liegen, zurückzuführen ist, trägt der Kunde die Kosten von ViFi- project nach den vereinbarten bzw. üblichen Tarifen. Bei mindestens dreifachem Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Kunde das Recht auf Herabsetzung der Vergütung.

 

14. Rechtsmängel

ViFi- project gewährt, dass die vertragsgemäße Nutzung des Werkes durch den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen, soweit die Rechteeinräumung Teil ihrer Leistungspflicht ist. Bei Rechtsmängeln leistet ViFi- project dadurch Gewähr, dass ViFi- project Kunden nach eigener Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an dem Werk oder an gleichwertiger Ware verschafft.

Der Kunde unterichtet ViFi- project unverzüglich schriftlich, falls Schutzrechte Dritter (zum Beispiel Urheber- oder Geschmacksmusterrechte) gegen ihn geltend machen. Der Kunde ermächtigt ViFi- project die Auseinandersetzung mit dem Dritten alleine zu führen. Macht Vifi-profect von dieser Ermächtigung Gebrauch, darf der Kunde von sich aus die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung von ViFi- project anerkennen. ViFi- project wehrt die Ansprüche des Dritten auf eigene Kosten ab und stellten den Kunden von allen mit der Abwehr dieser Ansprüche verbundenen Kosten frei, soweit diese nicht auf pflichtwidrigen Verhalten des Kunden (zum Beispiel der vertragswidrigen Nutzung der Leistung von ViFi- project) beruhen.

 

15. Haftung von ViFi- project

ViFi- project leistet Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur im folgenden Umfang:

Haftung bei Vorsatz oder aus Garantie ist unbeschränkt

Bei grober Fahrlässigkeit haftet ViFi- project in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch bis zur vereinbarten Honorarsumme für das Einzelprojekt.

Bei fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), haftet ViFi- project in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden, im höchsten Falle jedoch in Höhe des vereinbarten Honorars für das Einzelprojekt.

Im übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die Haftung für Datenverlust, Fehlbedienung, Geräteausfall, technische Fehlfunktion ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie zum Beispiel Sicherungskopien) eingetreten wäre. Für weitergehende Ansprüche ( z.B. Folgeschäden) auch für beim Kunden real oder imaginär eingetretene Schäden haftet ViFi- project nicht.

Soweit die Haftung von ViFi- project ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dieses auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitervertretungen oder Erfüllungsgehilfen von ViFi- project.

Die Haftung nach den Vorschriften des Produkt-Haftungsgesetzes, die Haftung aus einer Garantie oder wegen eines Rechtsmangels sowie Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden bleiben von diesen Regelungen unberührt.

 

16. Referenzen

ViFi- project ist berechtigt, den Firmennamen des Kunden sowie eine Kurzbeschreibung des Projektes in Referenzlisten aufzuführen und diese im zum Beispiel Internet oder Printmedien zur sachlichen Information zu veröffentlichen, es sei denn, eine anders lautende Regelung ist zuvor schriftlich vereinbart. Zudem darf ViFi- project das Endprodukt online, in Galerien oder Media-Playern wie auch bei Akquiseveranstaltungen öffentlich zugängig machen bzw. vorführen.

 

17. Datenschutz

ViFi- project wird die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten ausschließlich zu der sich aus diesem Vertrag gegebenen Zwecken unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmung des Datenschutzes speichern und verarbeiten.

ViFi- project nutzt personenbezogene Daten ausschließlich zur vertragsmäßigen Durchführung der vereinbarten Leistungen. In keinem Fall werden personenbezogenen Daten zu Werbe- oder Marketingzwecken Dritten zur Kenntnis gegeben oder diese sonst außerhalb der vertraglichen Pflicht von ViFi- project an Dritte weitergegeben. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dieses die Vertragserfüllung erfordert und dieses mit dem Kunden vereinbart ist.

Zur Abrechung seiner Leistungen darf ViFi- project sich eines gebundenen Unternehmens bedienen und diesen die für die Leistungsabrechnung erforderlichen Daten zur Verfügung stellen. Dieses gilt durch den Kunden durch den Vertragsabschluss bereits als genehmigt.

Die Tätigkeit von ViFi-projekt erfolgt auf dem Boden der Datenschutzgrundverordnung der EU ( DSGVO ) vom 25.05.2018. Eine Zusammenarbeit mit ViFi-projekt setzt von jedem Partner die Akzeptanz der DSGVO Bestimmungen sowie der obengenannten AGB voraus.

 

18. Anwendbares Rechts- / Gerichtsstand

Es gilt das Deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Aachen. Für Klagen und / oder prozessuale Anträge von ViFi- project gegen den Kunden gilt zudem jeder weitere Gerichtsstand.